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| 04.06.2010, 09:09 Uhr | |
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| Stärkere Reglementierung des Betriebs von Prostitutionsstätten Wichtige Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg Das Land Baden-Württemberg fordert in der heutigen Sitzung des Bundesrates die Bundesregierung auf, mittels einer gesetzlichen Regelung eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten, Meldepflichten und Präventionsmaßnahmen für die Betreiber sowie Sanktionsmaßnahmen für die Behörden zu schaffen. Für die CDU-Fraktion Mitte ein richtiger und wichtiger Schritt, um die Fehler der letzten Jahre nicht zu wiederholen! Die mit dem Wandel von gesellschaftlichen Wertvorstellungen allgemein und dem Erlass des rot-grünen Prostitutionsgesetzes im Dezember 2001 speziell einhergehende Minderung polizeilicher und ordnungsrechtlicher Möglichkeiten im Bereich von Prostitutionsstätten führte dazu, dass einerseits weder Prostituierte in ausreichendem Maße geschützt werden können, noch das Polizei und Ordnungsbehörden wirkungsvoll gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und Schwarzarbeit im Rotlichtmilieu vorgehen können. Wie das Staatsministerium Baden-Württemberg zutreffend feststellt, besteht ein "erhebliches strukturelles Machtgefälle zwischen Zuhältern und Bordellbetreibern auf der einen und Prostituierten auf der anderen Seite". Die Bundesregierung selbst hat in einem Bericht zur Wirksamkeit des Prostitutionsgesetzes konstatiert, dass die gesetzten Ziele nur im begrenzten Teil erreicht worden sind. Künftig soll eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten eingeführt werden, die ggf. auch mit Auflagen verbunden werden soll. Wären durch die Prostitutionsstätte erhebliche Nachteile für den Jugendschutz, die Allgemeinheit oder die Umwelt zu befürchten, so soll die Betriebserlaubnis versagt werden. Zusätzlich sollen Polizei und Ordnungsbehörden wieder über Informationsrechte und Sanktionsmöglichkeiten verfügen - und die Betreiber von Prostitutionsstätten verpflichtet werden, einen ungeschützten Geschlechtsverkehr zu unterbinden. Zusatzinformationen zum Download
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